SONDERURLAUBSTAGE
1 Arbeitstag - Übersiedlung (auch außerhalb Wiens)
- Eheschließung von Geschwister oder Kind (auch
Zieh- oder Stiefkind) oder eines Elternteils
- Geburt eines Kindes (gilt für den nicht
gebärenden Elternteil)
- Todesfall von großjährigen Kind (auch
Zieh- oder Stiefkind), Geschwister,
Schwiegereltern, Großeltern,
Enkelkind
2 Arbeitstage - Todesfall von Eltern oder
unmündigen Kind
(auch Zieh- oder Stiefkind)
3 Arbeitstage - Eheschließung des Mitarbeiters
- Tod eines Ehepartners (Lebensgefährten)
Sollten Sie einen längeren Sonderurlaub benötigen, müssen Sie dies bei Ihrem Vorgesetzten schriftlich mit einer ausführlichen Begründung bekanntgeben. Die endgültige Entscheidung trifft dann der Bürgermeister.