MITARBEITERBEURTEILUNG
Das kleine 1X1 der Mitarbeiterbeurteilung
· Du solltest rechtzeitig Bescheid wissen, damit du dich
ausreichend vorbereiten kannst. (Wann findet meine
Beurteilung statt?)
· Du darfst jemanden von der Personalvertretung zu
deiner Beurteilung beiziehen.
· Die Beurteilung soll zur Motivation beitragen
· Es sollen nur die Leistungen und Verhaltensweisen
beurteilt werden, die mit dir (als Mitarbeiter) in
Verbindung stehen
· Du solltest innerhalb von 5 Jahren mind. 1x beurteilt
werden. Zwischen Beurteilung und MOG sollte ein
Abstand von mind. 6 Monaten liegen.
· Dein Vorgesetzter sollte den Beurteilungsbogen Punkt
für Punkt in einem Dialog durchgehen mit dir
besprechen
· Du hast das Recht, eine schriftl. Stellungnahme
abzugeben
-
Die Stellungnahme kann Anregungen, Rechtfertigung oder
Anschuldigung sein.
-
Du hast das Recht, dir für das Schreiben der Stellungnahme einige Tage Zeit zu nehmen (in der Regel 1 Kalenderwoche)
· Die Beurteilung muss in deiner Anwesenheit stattfinden
· Du darfst die Unterschrift verweigern;
jedoch raten wir dir, in deiner Stellungnahme zu
schreiben, dass du nicht mit der Beurteilung
einverstanden bist. Der Beurteiler muss
dann deine Stellungnahme beantworten bzw.
begründen.
· Nachträglich darf am Beurteilungsbogen nichts geändert
werden.
· Du darfst eine Kopie verlangen
Wenn du Fragen hast, melde dich in deiner örtlichen Personalvertretung!