ALTERSTEILZEIT

 Ab 01. Jänner 2022 sind Anträge auf Altersteilzeit möglich, d.h. die Altersteilzeit kann frühestens mit 01. April 2022 beginnen.

 

Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf Altersteilzeit besteht! Altersteilzeit ist nur möglich, wenn keine wichtigen dienstlichen Interessen entgegenstehen - ob wichtige dienstliche Interessen vorliegen, entscheidet Ihre Dienststelle.

Wenn Sie Interesse an der Altersteilzeit haben, nutzen Sie das Informationsangebot der MA 2, welches Sie unter folgendem Link nachlesen können:

 

https://www.intern.magwien.gv.at/web/m02/altersteilzeit

 

Das Informationsangebot liegt auch in schriftlicher Form bei uns im Büro der Personalvertretung auf.

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