Anspruchberechtigt sind Personen, die mindestens drei Jahre Mitglied gewesen sind. Jugendliche Mitglieder, die infolge ihres Alters nicht drei Jahre Mitgliedschaft
nachweisen können, werden als für volle drei Jahre zugehörig behandelt.
Begräbniskostenbeitrags-Versicherung für alle Mitglieder
(Versicherer: Wiener Städtische Versicherung AG)
Ausgenommen sind jene Mitglieder der vier Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes, die bereits am 31.12.1971 in Pension waren.
Mitgliedschaftsdauer
Mitglieder, die bereits vor dem 1. Jänner 1972 im Ruhestand waren, sind mit Euro 105,00 versichert. Für Mitglieder der GdG, die vor dem 1. Jänner 1972 im Ruhestand waren, gelten eigene Unterstützungen, über die wir sie auf Anfrage gerne näher informieren.
Todesfallversicherung bei Freizeitunfällen für aktive Mitglieder
(Versicherer: Wiener Städtische Versicherung AG)
Im Falle einer Mitgliedschaftsdauer von
Invaliditäts-Versicherung nach einem Freizeitunfall
(Versicherer: Wiener Städtische Versicherung AG)
Nach der durch eine Freizeitunfall verursachten dauernden Invalidität eines aktiven Mitgliedes werden folgende Versicherungsleistungen erbracht:
Im Falle einer Mitgliedschaftsdauer
Bei Teilinvalidität wird ein dem Grad der dauernden Invalidität entsprechender Anteil dieser Beträge ausgezahlt.
Zusätzliche Ablebens-Risikoversicherung für Mitglieder der Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes, die sich am 1. 1. 2000 bereits im Ruhestand befunden haben, wenn der Tod durch einen Unfall verursacht wurde.
Nach dem durch einen Unfall verursachten Tod eines sich am 1. 1. 2000 im Ruhestand befindlichen Mitgliedes der Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes werden folgende Versicherungsleistungen erbracht:
Im Falle einer Mitgliedschaftsdauer von
Spitalgeldversicherung für Spitalaufenthalte nach einem Unfall
(Versicherer: Wiener Städtische Versicherung AG)
Im Falle eines durch einen Unfall bedingten Spitalaufenthaltes hat das Mitglied ab dem 1. Tag der stationären Behandlung in einem Krankenhaus Anspruch auf EUR 4,00 pro
Tag, sofern der Spitalaufenthalt mindestens vier Tage beträgt. Die Versicherungsleistung ist jedoch mit EUR 308,00 per anno, entspricht 77 Tagen, begrenzt.
Durch einen Unfall notwendig gewordene wiederholte stationäre Krankenhausaufenthalte innerhalb eines Jahres, gerechnet ab dem 1. Aufenthaltstag, werden zusammen gezählt. Keineswegs darf
jedoch die Versicherungsleistung für ein und denselben Unfall den genannten Betrag von EUR 308,00 übersteigen.